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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.2000 - 13 S 62/00   

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https://dejure.org/2000,7037
VGH Baden-Württemberg, 20.01.2000 - 13 S 62/00 (https://dejure.org/2000,7037)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.2000 - 13 S 62/00 (https://dejure.org/2000,7037)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 13 S 62/00 (https://dejure.org/2000,7037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anwaltsgebühren im Beschwerdezulassungsverfahren

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 14 BRAGebO, § 61 BRAGebO, § 114 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung bei Zulassung der Beschwerde und anschließendem Beschwerdeverfahren in Verwaltungsstreitsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1318
  • VBlBW 2000, 226
  • DVBl 2000, 567
  • AnwBl 2000, 374
  • DÖV 2000, 383
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2000 - 13 S 62/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Regelungskonzept der BRAGO für vereinbar mit der Berufsfreiheit der Rechtsanwälte gehalten, solange die Gesamtvergütung nach einer Mischkalkulation angemessen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.10.1990, NJW 1991, 555; zur Mischkalkulation Madert, in: Gerold/Schmidt u.a., BRAGO, 12. Aufl., 1995, Einleitung RdNr. 6).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2000 - 13 S 62/00
    Abgesehen davon verkennt der Antragsteller, daß der Gesetzgeber bei Gebührenregelungen von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, neben den Interessen der Anwaltschaft auch das Kostenrisiko des Rechtsschutz suchenden Bürgers und der öffentlichen Haushalte zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 1991, 556f.; vgl. auch BVerfGE 68, 237, 255).
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